Vor dem Erbfall
Vor dem Erbfall: Vorausschauende Rechtsberatung für Ihre Zukunft
Vor dem Erbfall:
- Erstellung und Überprüfung von Testamenten: Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament (Ehegattentestament) oder Berliner Testament.
- Gestaltung von Erbverträgen: Individuelle rechtssichere Vereinbarungen zwischen zukünftigen Erblassern und Erben.
- Schenkungen zu Lebzeiten: Strategische Planung von Vermögensübertragungen zur Vorwegnahme der Erbfolge und Steueroptimierung unter bestmöglicher Absicherung des Übergebers.
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Umfassende Regelungen für den Fall Ihrer Geschäftsunfähigkeit.
- Absicherung nahestehender Personen ( z.B. nicht-eheliche Lebenspartner oder Pflegepersonen ).
- Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen.
- Vermeidung von Erbstreitigkeiten.
- Sicherstellung Ihres Willens.
- Minimierung von Erbschaftsteuer.
Anderer Praxisbereich
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Haben Sie Fragen zu Familienrecht, Erbrecht oder Scheidung? Rufen Sie uns an wir beraten Sie persönlich und kompetent.