Vor dem Erbfall

Vor dem Erbfall: Vorausschauende Rechtsberatung für Ihre Zukunft

Vor dem Erbfall:

  • Erstellung und Überprüfung von Testamenten: Einzeltestament,  gemeinschaftliches Testament (Ehegattentestament) oder Berliner Testament.
  • Gestaltung von Erbverträgen: Individuelle rechtssichere Vereinbarungen zwischen zukünftigen Erblassern und Erben.
  • Schenkungen zu Lebzeiten: Strategische Planung von Vermögensübertragungen zur Vorwegnahme der Erbfolge und Steueroptimierung unter bestmöglicher Absicherung des Übergebers.
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Umfassende Regelungen für den Fall Ihrer Geschäftsunfähigkeit.
  • Absicherung nahestehender Personen ( z.B. nicht-eheliche Lebenspartner oder Pflegepersonen ).
  • Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen.
  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten.
  • Sicherstellung Ihres Willens.
  • Minimierung von Erbschaftsteuer.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Haben Sie Fragen zu Familienrecht, Erbrecht oder Scheidung? Rufen Sie uns an wir beraten Sie persönlich und kompetent.